
Witwen, die wieder geheiratet haben, haben Anspruch auf eine kleine oder große Witwenrente, wenn die neue Ehe, beispielsweise durch Tod oder Scheidung, aufgelöst oder für nichtig erklärt wurde. Diese Leistung heißt Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten. Hierauf werden allerdings Ansprüch...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Witwen-Witwerrente-nach-dem-vorletzten
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